Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 15-Jährigen wurde nun die 19-jährige Täterin zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag aus „nichtigem Anlass“ und konnte keine Anhaltspunkte für ein rassistisches Tatmotiv finden.
Zum Hintergrund der Tat: Im Juni 2025 hielt sich der 15-jährige Ricardo mit Freunden in der mittelfränkischen Gemeinde Pleinfeld auf. Als er in Richtung der Gruppe der späteren Täterin fragte, ob jemand eine Zigarette habe, reagierte diese mit rassistischen Beleidigungen und der Androhung von Gewalt. Innerhalb kürzester Zeit kam es zu einem Wortgefecht und der Bruder der Täterin versuchte gegen den Kopf des 15-Jährigen zu schlagen. Dann stach die Täterin mit dem Taschenmesser Ricardo direkt in den Hals. Er starb noch am Tatort.
Obwohl die Polizei in dieser Situation bereits früh „Verdachtsmomente“ für eine rassistische Tatmotivation erkennt, stuft die Polizei die Tötung schließlich nicht als politisch rechts motiviert ein. Damit wird der Vorfall in der pmK-Statistik der Polizei nicht als Gewalttat, sondern lediglich als rassistisch motiviertes Äußerungsdelikt eingehen.
Im Urteilsspruch sprach sich die Richterin Beyer jedoch klar aus: „Für ein rassistisches Motiv haben wir keine Anhaltspunkte gefunden“. Ihrer Ansicht nach habe die Angeklagte die Beleidigung unbedacht gerufen und auch der Tatablauf habe nicht dafür gesprochen.
Der Tod sei ein „Mord aus rassistischen Motiven“, davon sind die Mutter und ihr Anwalt überzeugt.
Die relativierenden Äußerungen durch die Richterin in der Urteilsbegründung werden von B.U.D. scharf kritisiert. Wie auch Ricardos Mutter kann sich B.U.D. der Sichtweise der Richterin und damit dem Urteil nicht anschließen. Ein rassistisches Tatmotiv ist eindeutig zu erkennen. Die Hinweise dazu können und dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Die Täterin hat sich klar rassistisch gegenüber Ricardo geäußert, was auch Aussagen von Zeug*innen bestätigten. Daraufhin folgte der Angriff.
„Wir als fachspezifische Gewaltopferberatung kritisieren und warnen vor dieser fehlenden Anerkennung des rassistischen Tatmotivs. Insbesondere für Betroffene von rechter Gewalt ist die Anerkennung der menschenverachtenden Tatmotivation oftmals entscheidend, um die Tat und ihre Folgen langfristig verarbeiten zu können.
Die Anerkennung des rassistischen Tatmotivs sendet ein klares Signal an die Gesellschaft und verhindert die Relativierung sowie die damit verbundene sekundäre Viktimisierung.“ – Ruby Parker
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Pressemitteilung: B.U.D. kritisiert fehlende Anerkennung des rassistischen Tatmotivs (.pdf)




