Erklärung zur Barrierefreiheit

 

B.U.D. ist bemüht, die Webseite www.bud-bayern.de im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.bud-bayern.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Dezember 2023 durchgeführten BIK BITV-Test. Es wurden die Barrierefreiheitsanforderungen überprüft, die die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 im § 3 ‚Anzuwendende Standards‘ für den Webbereich definiert, nämlich die Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) (PDF, 2,17 MB). Die ermittelten Mängel wurden nach bestem Vermögen und im Rahmen der technischen Möglichkeiten behoben.

Die Website ist demnach teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Verbleibende Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt.

  • Stellenweise können einzelne Alternativtexte von Bildern und Grafiken nicht aussagekräftig sein oder dekorative Bilder können nicht als solche gekennzeichnet sein
  • Aufgrund der eingesetzten Technik ist es nicht an allen Stellen möglich, die maximal semantischen Informationen bereitzustellen (z. B. potenzielle Listen sind nicht als solche ausgezeichnet)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.12.2023 erstellt und zuletzt am 03.06.2025 aktualisiert und überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter pr@bud-bayern.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

B.U.D. Bayern
Postfach 44 01 53
info@bud-bayern.de
0151 21653187

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html