Nach der Hammer-Attacke auf zwei 14-jährige Schüler auf dem Schulgelände in Friedberg wurde nun der jugendliche Täter zu vier Jahren Haft verurteilt. Dabei wurde im Urteil die extrem rechte Ideologie des Täters sowie die rassistische Dimension der Tat aus unserer Sicht stark relativiert.
Zum Hintergrund der Tat (Inhaltswarnung: Gewaltschilderung): Mit einem Hammer attackiert ein 15-Jähriger im Oktober 2025 auf dem Schulgelände der Mittelschule Friedberg zwei 14-jährige Schüler irakischer und deutsch-kosovarischer Herkunft und verletzt sie. Er trug bei der Tat eine Uniform und einen militärisch anmutenden Helm und hatte einen Hammer sowie zwei Softair-Pistolen bei sich. Beim Täter handelt es sich um einen ehemaligen Schüler der Schule.
Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, daher stützen sich unsere Aussagen auf Zeitungsartikel.
Obwohl Ermittler*innen der Generalstaatsanwaltschaft München in dieser Einschätzung einen Mordversuch mit rassistischem Motiv sehen und in diesem Sinne Anklage gegen den jugendlichen Täter erhoben hatten, sah das Landgericht beides als nicht erwiesen an. In dieser Einschätzung stützt sich das Gericht auf eine vorangegangene Beleidigung und ist wohl überzeugt, dass der Täter das Opfer gezielt ausgewählt habe und rassistische Vorstellungen somit zumindest nicht das Hauptmotiv des Angriffs seien.
Die Relativierung der menschenfeindlichen Verortung des Täters sowie der damit verbundenen rassistischen Dimension der Tat wird von uns scharf kritisiert. Die vorangegangene Beleidigung darf nicht als Grund vorgeschoben und die Tat nicht als „Zeichen gegen Mobbing“ umgedeutet werden. Außerdem sollte die Aussage des Freundes des Opfers, der ihm während der Tat zur Hilfe kam, gegenüber dem BR: „Streit habe es nie gegeben“, nicht außen vor gelassen werden.
Der Täter reiht sich mit seinem militärischen Auftreten und laut Gerichtssprecher Rauh seinem Wunsch „mit der Tat im Internet Berühmtheit“ zu erlangen, in eine Symbolik mit anderen extrem rechten Tätern ein. So beschreibt auch der Freund des Opfers das Auftreten des Täters gegenüber dem BR24 als „so nazimäßig, da wusste ich, das ist kein Spaß“.
Laut Gericht sei der 15-Jährige im Internet in extremistisches Gedankengut abgeglitten. Auch diese Aussage darf nicht einfach so stehen gelassen werden und wirkt relativierend. Denn aus unserer Sicht ist hier nicht mehr nur ein Abgleiten in extrem rechtes Gedankengut im Internet zu sehen. Der Hass ist in die Tat umgesetzt worden. Ein Jugendlicher wurde mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und vielleicht nur durch das Eingreifen des Freundes, der zur Hilfe kam und ebenfalls verletzt wurde, konnte dieser Angriff gestoppt werden.
Die rassistische Dimension des Angriffs ist aus unserer Sicht deutlich zu erkennen. Die extrem rechte Ideologie des Täters und die damit verbundene rassistische Einstellung als zentrales Ideologieelement der extremen Rechten darf nicht relativiert werden. Es ist aus unserer Sicht klar zu sehen, dass die Auswahl der Opfer ein rassistisches Tatmotiv vermuten lässt.
Schule als vermeintlich sicherer Ort
„Schule soll ein sicherer Ort sein und deshalb war es der Kammer ein Anliegen, die Tat in jeder Facette aufzuklären und hier die Hintergründe vollständig auszuleuchten“, so Gerichtssprecher Rauh im BR-Artikel.
Wir sehen das anders. Wenn tatsächlich jede Facette und die Hintergründe der Tat vollständig ausgeleuchtet worden wären, hätte aus unserer Sicht die Radikalisierung und somit die extrem rechte Verortung des Täters, sowie die damit verbundene rassistische Dimension der Tat, mit in das Urteil einfließen müssen.
„Dieser Angriff muss als Botschaftstat verstanden werden. Die extrem rechte Ideologisierung nicht ernst zu nehmen, verharmlost die Tat und deren Botschaft und somit auch die weitreichenden Auswirkungen für mögliche Betroffenengruppen. Wenn Schule ein sicherer Ort sein soll, müssen sich Gericht und Schule ihrer Verantwortung stellen und langfristig solchen Entwicklungen im Schulkontext entgegentreten.“
– Ruby Parker
Quellen:
- https://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-mehrere-jahre-jugendstrafe-nach-hammerangriff-auf-schueler-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260617-930-237755
- https://www.br.de/nachrichten/bayern/hammerattacke-auf-schulhof-vier-jahre-haft-fuer-15-jaehrigen,VMnwku4
- https://www.br.de/nachrichten/bayern/hammerattacke-von-friedberg-ich-wusste-das-ist-kein-spass,V1fC1PC
- https://www.augsburger-allgemeine.de/friedberg/hammerattacke-an-mittelschule-in-friedberg-wenn-der-taeter-sich-anstrengt-kann-er-deutlich-frueher-frei-kommen-3-114524668
Download:
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