Wir hatten bereits im Dezember zur solidarischen Prozessbeobachtung in einem unserer Beratungsfälle aufgerufen. Gerne wollen wir darüber informieren, was seitdem passiert ist.
Zum Hintergrund: Eine Familie mit drei Kindern wird seit drei Jahren von ihrem Nachbarn antiziganistisch markiert beleidigt, bedroht und angegriffen. Über diesen Zeitraum hinweg haben die Betroffenen unzählige Anzeigen gegen den Nachbarn gestellt, der Großteil davon wurde jedoch eingestellt.
In der Gerichtsverhandlung am 19.12. ging es nun darum, dass der Täter dem betroffenen Familienvater vorwirft, ihn angegriffen zu haben. Die Betroffenen sagen aus, dass der Vorfall nicht stattgefunden hat und sind schockiert über die Täter-Opfer-Umkehr. Die betroffene Familie lebt in ständiger Angst, verlässt deshalb kaum noch das Haus und leidet psychisch unter den Auswirkungen der Angriffe.
Was bei der Gerichtsverhandlung passiert ist: Der Täter hatte während der Verhandlung ausgesagt, dass die betroffene Ehefrau, den angeblichen Vorfall gefilmt hätte. Um diese Aussage zu überprüfen, musste der zuständige Richter das Handy sicherstellen lassen. Im Anschluss wurde die Sitzung beendet und vertagt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
Das Handy war bis zur fertigen Auswertung fast drei Wochen sichergestellt. Die Familie hat ihr Online-Banking auf diesem Handy und konnte deshalb in dieser Zeit nicht auf ihr Geld zugreifen.
Am 15.01.2025 gab es nun eine weitere Gerichtsverhandlung, bei der der Nachbar wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war. Er hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Jedoch erschien er unabgemeldet nicht zum Gerichtstermin, weshalb der Strafbefehl gegen ihn nun rechtskräftig wurde. Der Täter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.