Ab dem 31. Januar 2026 läuft die Bundesförderung respekt*land aus, die in Bayern vier Antidiskriminierungsstellen finanziert hat: Füreinander in Oberfranken (FIO), Mittel- und unterfränkische Themenstelle gegen Diskriminierung (M.U.T.), die Mobile Antidiskriminierungsberatung und die Antidiskriminierungsberatung des Landesverbands deutscher Sinti und Roma. Diese Beratungsstellen haben seit ihrer Gründung im Jahr 2023 sehr erfolgreich Beratungsstrukturen aufgebaut, Netzwerkarbeit gerade auch mit betroffenen Communities geleistet und in allen bayerischen Regierungsbezirken niedrigschwellig, aufsuchend und parteilich Betroffenevon Diskriminierung beraten.
Für uns, die bayernweite Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, ist es in keiner Weise nachvollziehbar, dass genannte Stellen nach zwei Jahren sehr erfolgreicher Arbeit nun keine weitere Förderung erhalten. Wir haben eine tragfähige Kooperation mit den Antidiskriminierungsberatungen aufgebaut und zahlreiche Fälle an die Kolleg*innen vermittelt, wenn die Betroffenen bei uns mit ihrem Anliegen nicht richtig aufgehoben waren.
Umso befremdeter waren wir, als wir in einem Artikel „Gibt es bald kein Geld mehr?“ in den Nürnberger Nachrichten vom 7. August 2025 lesen mussten, dass aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales „der Bedarf an spezifischer überregionaler Diskriminierungsberatung im Freistaat Bayern aktuell abgedeckt [sei]“ und dass „Doppelstrukturen nicht zielführend für die Betroffenen“ seien. Zudem werden wir im Artikel als eine Beratungsstruktur benannt, die den Bedarf aktuell decken würde. Leider können wir uns der Sichtweise des Ministeriums in keiner Weise anschließen. Wir beraten nun schon seit 15 Jahren Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Bayern und uns war bis zur Gründung der oben benannten Stellen immer die Lücke bewusst, die es in Bayern beim Thema Antidiskriminierungsberatung gibt. Denn die Betroffenen haben vorher oftmals bei uns angerufen und sich Beratung erhofft. Leider konnten und können wir dies als fachspezifische Gewaltopferberatung in keiner Weise adäquat leisten. Unsere Arbeitsschwerpunkte, Ansätze und Expertisen zielen auf die langfristige Unterstützung und Begleitung im Straf- und Entschädigungsverfahren von Betroffenen ab, die oftmals traumatische Gewalterfahrungen machen mussten – und unterscheiden sich damit erheblich von denen der Antidiskriminierungsberatungsstellen. Die Antidiskriminierungsberater*innen wurden dementsprechend durch den Antidiskriminierungsverband Deutschland ausgebildet und verfügen über das entscheidende Wissen, um Menschen, die Diskriminierung erleben, in der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.
Gerade im ländlichen Raum wird sich durch den Wegfall der Antidiskriminierungsberatungen eine große Lücke auftun, da es nur in sieben größeren bayerischen Städten kommunale Antidiskriminierungsberatungen gibt. Die Arbeit der Kolleg*innen, gerade auch der Aufbau von tragfähigen Vernetzungen und Vertrauensaufbau zu den Communities, würde zunichte gemacht.
Wir als fachspezifische Gewaltopferberatung sind absolut nicht dazu in der Lage, die ab 2026 auftretende Lücke zu schließen und warnen vor den Folgen einer solch verantwortungslosen Politik für die zahlreichen Betroffenen von Diskriminierung in Bayern. Wir schließen uns deshalb nachdrücklich der Forderung der Kolleg*innen der Antidiskriminierungsberatungsstellen an, dass der Freistaat Bayern hier unbedingt die Weiterfinanzierung der Projekte ermöglichen sollte.
Pressemitteilung
B.U.D. bemängelt große Lücke durch Wegfall der bayerischen Antidiskriminierungsberatungen (.pdf)
Links
- NN.de vom 07.08.2025 – https://www.nn.de/region/kein-geld-mehr-beratungsstellen-gegen-diskriminierung-in-bayern-bangen-um-ihre-zukunft-1.14783750
- endstation-rechts.de vom 23.09.2025 – https://www.endstation-rechts.de/news/verantwortungslose-politik-aus-fuer-antidiskriminierung-bayern




