Wir von B.U.D. riefen im April zur kritischen Prozessbeobachtung über unsere Netzwerke und Social Media Accounts auf. Gerne wollen wir darüber informieren, was seitdem passiert ist.
Hintergrund
Angeklagt war ein mutmaßlich extrem rechter Täter, der im Juni 2024 einen Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft verübte. Durch das schnelle und aufmerksame Handeln von Bewohner*innen wurden keine Personen verletzt. 14 Tage vor dem Brandanschlag drang der Täter mit einem Baseballschläger in die Geflüchtetenunterkunft ein und schüchterte damit die Bewohnenden (darunter auch Kinder) ein. Dies filmte der Täter und verbreitete die Videos.
Verhandlung
Obwohl die Staatsanwältin ein extrem rechtes Motiv darin bestätigt sah, dass der Täter im Vorfeld gewisse Äußerungen und Beschimpfungen in Videos tätigte und auch nationalsozialismusverherrlichende Bilder auf dem Handy sowie NS-Symbole in der Wohnung besitzt, kam die Kammer zu der Auffassung, dass es sich um ein Mischmotiv handele.
Das Gericht stufte den Täter nicht als “rechtsextrem” ein.
(2014 wurde der Täter bereits wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole verurteilt.)
Urteil & Revision
Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Der Verurteilte hat Revision eingelegt.
Quellen:
- https://bsky.app/profile/robertandreasch.bsky.social
- https://www.augsburger-allgemeine.de/krumbach/urteil-nach-brandstiftung-in-fluechtlingsunterkunft-in-krumbach-gefallen-108982431
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