Wir hatten bereits im Dezember zur solidarischen Prozessbeobachtung in einem unserer Beratungsfälle aufgerufen. Gerne wollen wir darüber informieren, was seitdem passiert ist.
Hintergrund
Eine Familie mit drei Kindern wird seit drei Jahren von ihrem Nachbarn antiziganistisch markiert beleidigt, bedroht und angegriffen. Über diesen Zeitraum hinweg haben die Betroffenen unzählige Anzeigen gegen den Nachbarn gestellt, der Großteil davon wurde jedoch eingestellt.
Bisheriger Stand
In der Gerichtsverhandlung am 19.12.2024 ging es darum, dass der Täter dem betroffenen Familienvater vorwirft, ihn angegriffen zu haben. Die Betroffenen sagen aus, dass der Vorfall nicht stattgefunden hat und sind schockiert über die Täter-Opfer-Umkehr.
Urteil am 03.04.2025
Wir möchten zum Ausgang der Gerichtsverhandlung am 03.04.2025 berichten:
Der Beratungsnehmer wurde zu 90 Tagessätzen à 30 € verurteilt und schuldig gesprochen.
Enttäuschung
Der Beratungsnehmer „ist enttäuscht von Deutschland“, kann das Urteil überhaupt nicht nachvollziehen und findet es ungerecht für etwas verurteilt zu werden, was er nicht getan hat.
Auch sein Verteidiger ist mit dem Ausgang der Verhandlung nicht zufrieden.
Laut dem Verteidiger handelt es sich um eine “Aussage gegen Aussage”-Konstellation, in der es keine objektiven Beweismittel gibt und ein Tatnachweis somit nicht geführt werden kann.
Der Betroffene geht nun in Berufung und hofft dort auf einen Freispruch.
Rassistische Tatmotivation
“Wir von B.U.D. möchten ebenfalls noch kritisch am Ausgang der Verhandlung anmerken, dass eine antiziganistische Tatmotivation des Nachbarn nicht anerkannt wurde und der Richter die Situation als wechselseitigen Nachbarschaftsstreit darstellte. Dies ist eine häufige Fehleinschätzung, die rassistische Tatmotivationen verkennt.”