Mit rechter Gewalt sind nicht nur neonazistisch motivierte Taten gemeint, sondern der Begriff ist als Sammelbezeichnung zu verstehen. Als rechte Gewalt sind somit auch Gewalttaten gemeint, die aus anderen menschenverachtenden und antiegalitären Motiven heraus verübt werden. Das können Sachbeschädigung, Brandstiftung und körperliche Angriffe sein, aber auch Beleidigungen, Bedrohungen und andere Erfahrungen, die als verletzend erlebt werden. Dabei ist es unerheblich, ob diese Vorfälle online oder analog stattfinden.
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Entscheidend für die Einordnung einer Tat als rechte Gewalt ist für die Beratungsstelle B.U.D. immer die Wahrnehmung und Einschätzung der Betroffenen.
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![bud-bayern-beratung-unterstuetzung-dokumentation-betroffene-rechter-gewalt-illu-beratung-klein Illustration zum Bereich Unterstützung für Betroffene von rechter Gewalt: abgebildet sind ein Stethoskop mit einem roten Kreuz und ein Geldschein mit ein paar Münzen. Außerdem ist auch das Zeichen für einen Paragraph abgebildet. Die Illustration zeigt verschiedene Unterstützungsleistungen auf: Unterstützung bei der Beantragung von Entschädigungsleistungen, rechtliche Fragen und beispielweise die Suche nach Ärtz:innen.](https://bud-bayern.de/wp-content/uploads/2021/02/bud-bayern-beratung-unterstuetzung-dokumentation-betroffene-rechter-gewalt-illu-beratung-klein-1.png)