Dokumentation.
Wir klären über rechte, rassistische und antisemitische Gewalt auf und dokumentieren entsprechende Angriffe in Bayern.
Abgetrennter Schweinekopf vor Geflüchtetenunterkunft
In Burgoberbach hat eine bislang nicht identifizierte Person in der Nacht auf Montag, den 28. Juli 2025, einen abgetrennten Schweinekopf vor eine Flüchtlingsunterkunft in der Wassertrüdinger Straße gelegt. Zuvor wurden bereits eine Toilette voller Abfälle vor die Tür gestellt und mehrfach Müll sowie stinkende Abfälle abgelegt. Die Polizei gibt an, dass der Schweinekopf zwischen Sonntag, 20:00 Uhr, und Montag, 08:00 Uhr, vor dem Gebäude platziert wurde.
Der Staatsschutz ermittelt wegen des Verdachts auf ein Hassdelikt. Dieser Straftatbestand erfasst im deutschen Recht gezielt das Erzeugen von Hass und Beleidigungen.
Die betroffene Familie, die in der Unterkunft lebt, berichtet von weiteren Bedrohungen und Einschüchterungen. Am 12. August 2025 wurden die Kinder der Familie – ihr 9-jähriger Sohn, ihre 5-jährige Tochter und ein Freund der Kinder – im nahegelegenen Park von drei bis vier Jugendlichen umzingelt und massiv eingeschüchtert. Die Jugendlichen näherten sich den Kindern mit E-Scootern und Fahrrädern, machten sich über die kleine Tochter lustig, weil sie noch keinen Fahrradführerschein hätte und drohten ihr damit, die Polizei zu rufen. Nach diesem Vorfall weinten die Kinder und wollten seitdem nicht mehr alleine nach draußen oder in den Park gehen. Die Täter sind weiterhin in der Umgebung unterwegs, und die Kinder haben Angst vor ihnen.
Die psychische Belastung der Familie ist erheblich, da sie zunehmend das Gefühl haben, im Dorf nicht willkommen zu sein.
Quelle:
Schweinekopf vor Asylunterkunft in Burgoberbach – ein Hassdelikt? | FLZ.de
Betroffene
Rassistisch motivierter Angriff auf 15-jähriges Mädchen
Laut Medienbericht griff in Würzburg am 17.10.2025 ein Jugendlicher zwei 15-jährige Mädchen in der Wredestraße an, schlug eines von ihnen unvermittelt in den Bauch und beleidigte beide rassistisch.
Quellen:
Onlineartikel von jungle.world
https://jungle.world/artikel/2025/43/deutsches-haus-43/2025
Die Fußnote 1 betont : »Bei der Würdigung der Umstände der Tat ist neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen mit einzubeziehen.«
