Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme von VBRG und BMB zum Gesetzentwurf eines neuen §126a StGB, mit dem die Bundesregierung das Erstellen von „Feindeslisten“ unter Strafe stellen will.
Gemeinsam mit vielen anderen Fachverbänden, u.a. den Anwält*innen des RAV, spricht der VBRG sich in der Stellungnahme gegen den vorliegenden Gesetzentwurf und stattdessen für eine konsequente Anwendung von §51 BMG, der EU-Opferschutzrichtlinie und umfassende Informationen für die Betroffenen der Feindeslisten aus.